Rücktritt und Kündigung
Bitte habe Verständnis dafür, dass ich fixe Kosten habe, die ich auch bei Nichterscheinen von
Gästen tragen muss – unabhängig von der gesamten Gästeanzahl.
Die Anmeldung für das Yogaseminar und die Buchung in der damit verbundenen Unterkunft
ist verbindlich.
Im Falle eines Rücktritts, sind folgende Rücktrittsgebühren fällig:
➢ bis 60 Tage vor Beginn des Seminars: 30% der Seminargebühren
➢ ab 59 Tage vor Beginn des Seminars: 50 % der Seminargebühren
➢ ab 30 Tage vor Beginn des Seminars: 80% der Seminargebühren
➢ ab 7 Tage vor Beginn des Seminars: 100 % der Seminargebühren
➢ Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Rücktrittsschreibens
Ausnahme:
Der zurückgetretene Teilnehmer findet einen Ersatzteilnehmer, der die Seminarkosten in vollem Umfang übernimmt. Die Seminargebühr wird in vollem Umfang abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro an den zurückgetretenen Teilnehmer zurück erstattet.
Die Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro wird auch dann fällig, wenn der Zeitpunkt des Rücktritts mehr als 61 Tage beträgt.
Reisekostenrücktrittsversicherung
Da es immer mal vorkommen kann, dass man aufgrund von Krankheit an dem
gebuchten Seminar nicht teilnehmen kann, empfehlen wir jedem Teilnehmer, eine
Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen. Diese springt im
Krankheitsfall ein, sodass keine Kosten für dich entstehen.
Diese Versicherung kann für einzelne Buchungen abgeschlossen werden oder aber auch über
eine Jahresversicherung ( z.b. Visa Gold Card).
Bitte beachten, sowohl die Seminargebühr als auch die Anreise und die
Übernachtung mit Verpflegung mitzuversichern, damit im Krankheitsfall keine Kosten
entstehen.
Absage von Veranstaltungen
Ich behalte mir das Recht vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern abzusagen. In diesem Fall überweise ich die
Seminargebühr zurück oder du hast die Möglichkeit, auf ein anderes Seminar umzubuchen.
Sollte ich auf Grund von Krankheit ausfallen, behalte ich mir das Recht vor, für das Seminar
einen geeigneten Ersatzyogalehrer / Ersatzyogalehrerin zu finden. Sollte kein geeigneter
Ersatzyogalehrer für das Seminar zur Verfügung stehen, behalte ich mir das Recht vor, das
Seminar abzusagen. In diesem Fall gebe ich dir umgehend Bescheid und du erhältst die
bezahlte Seminargebühr zurück. Ansonsten bestehen keine weiteren Ansprüche.
Es gilt zu beachten, dass ich nicht als Reiseveranstalter auftrete und somit nur verantwortlich für das Seminarprogramm, nicht jedoch für die An- und Abreise der Gäste bzw. die Unterkunft bin.
Sollte das Yogaretreat auf Grund des Coronavirus, oder andere Pandemien, Krisen in der Weltgeschichte abgesagt werden müssen (Lockdown /
Einschränkungen von Seiten der Regierung), gibt es folgende Möglichkeiten:
➢ Vollständige Rückzahlung des gezahlten Seminarbetrags.
➢ Umbuchung auf ein anderes Yogaseminar.
Für Teilnehmer, die sich coronabedingt in Quarantäne begeben müssen und aus diesem
Grund nicht an dem Seminar teilnehmen können, gelten die o.g. Rücktritts- und
Stornobedingungen.
Etwaige Sonderkosten, die im Rahmen der Corona Verordnungen entstehen (z.B. für
Schnelltests) sind von dem Teilnehmer zu tragen. Diese Sonderkosten stellen kein
Rücktrittsgrund dar.